Die Einwohner haben den Necknamen Zwieblinger. Oktober 1964 amtlich Eßlingen am Neckar, etwa zehn Kilometer südöstlich der Stadtmitte von Stuttgart und inmitten der gleichnamigen Region gelegen, ist Große Kreisstadt und zugleich die zweitgrößte Mittelstadt Baden-Württembergs sowie dessen elftgrößte Stadt.
Sie ist Sitz des Landratsamtes und auch größte Stadt des Landkreises Esslingen. Amtliche Bekanntmachungen erfolgen in der Eßlinger Zeitung
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
92.640 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73728–73734
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Esslingen am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der österreichische Strabag-Konzern zeigt Interesse an der baulichen Entwicklung des ehemaligen Karstadt-Areals in Esslingen. Ein neuer Bebauungsplan für dieses Areal könnte in veränderter Form realisiert werden, nachdem im September 2023 eine neue Entwicklungsmöglichkeit durch Strabag Real Estate aufgezeigt wurde. Dieser Vorschlag soll im Gemeinderat am 18. November in erster Lesung besprochen und am 16. Dezember beschlossen werden.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.